1. Allgemeine Teilnahmebedingungen & Einweisung
- Verbindlichkeit: Die Regeln des Kletterwaldes sind für alle Besucher verbindlich.
- Einverständniserklärung: Jeder Teilnehmer muss vor dem Betreten des Parks nachweislich bestätigen, dass er die AGB gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist.
- Voraussetzungen für die Nutzung: Die Nutzung der Kletterelemente ist nur mit einem Klettergurt, während der offiziellen Öffnungszeiten und nach einer erfolgten Sicherheitseinweisung gestattet.
- Persönliche Eignung: Der Park ist nur Personen zugänglich, die nicht an Beeinträchtigungen leiden, die eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellen könnten.
- Gewichtslimit: Personen mit einem Körpergewicht über 120 kg dürfen die Anlage nicht benutzen.
- Rauschmittelverbot: Die Nutzung der Elemente unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Wahrnehmung beeinträchtigenden Medikamenten ist untersagt.
- Rauchverbot: In der Kletterausrüstung und im Wald herrscht absolutes Rauchverbot.
- Hausrecht: Das Personal übt das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Ordnung verstoßen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises vom Besuch ausgeschlossen werden.
2. Altersbeschränkungen & Begleitpflichten
Einverständnis: Minderjährige dürfen die Anlage nur nutzen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass das Kind über die AGB und Sicherheitshinweise aufgeklärt wurde und physisch wie psychisch zur Nutzung der Anlage in der Lage ist.
Aufsichtspflicht: Der Kletterwald Oxenkopf übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige. Die Aufsichtspflicht verbleibt während des gesamten Aufenthalts bei den Erziehungsberechtigten, den begleitenden Lehrkräften/Gruppenleitern oder anderen von den Eltern beauftragten volljährigen Aufsichtspersonen.
Begleitung im Parcours: Die Nutzung der einzelnen Parcours richtet sich nach den vor Ort ausgeschilderten Altersvorgaben sowie den Anweisungen des Personals.
- Erfordert ein Parcours laut Beschilderung oder nach Einschätzung des Personals vor Ort eine Begleitperson (z. B. aufgrund mangelnder Körpergröße, Unsicherheit oder Fehlverhaltens), so darf eine Begleitperson maximal zwei Kinder gleichzeitig im jeweiligen Parcours begleiten.
- Die Begleitperson muss physisch und psychisch in der Lage sein, das Kind beim Sichern (Umhängen) aktiv zu unterstützen und Sicherheitsanweisungen zu geben.
- Minderjährige (z. B. ältere Geschwister) dürfen als Begleitung fungieren, sofern sie die Reife und Kraft besitzen, das jüngere Kind sicher zu unterstützen. Die Entscheidung und die daraus resultierende Verantwortung liegen bei den Erziehungsberechtigten, vorbehaltlich eines Vetos durch das Parkpersonal.
3. Kleidung & Sicherheit am Boden
- Schuhwerk & Haare: Die Nutzung der Anlage ist nur mit festem, geschlossenem Schuhwerk gestattet. Lange Haare müssen zusammengebunden werden.
- Gefährliche Gegenstände: Es dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer oder Personen am Boden darstellen, wie z. B. lose Kameras, Uhren, Schmuck, Rucksäcke oder Mobiltelefone.
- Abfall: Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
4. Betriebssicherheit & Wetter
- Kapazitäten: In den Elementen (zwischen den Baumplattformen) darf sich jeweils nur eine Person aufhalten; Plattformen dürfen von maximal drei Personen gleichzeitig betreten werden.
- Witterungsbedingte Schließung: Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teile der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Sturm, Gewitter, Starkregen etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Erstattung des Eintrittspreises, sofern die Nutzung bereits begonnen hat.
5. Haftung & Versicherung
Eigenes Risiko: Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich beim Personal gemeldet werden.
Haftungsumfang: Für Personenschäden haftet der Kletterwald Oxenkopf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese auf einer Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Fremdverschulden und Angaben: Der Kletterwald Oxenkopf haftet weder für Schäden an Dritten, die durch Besucher verursacht wurden, noch für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der AGB und Sicherheitshinweise, durch panische Reaktionen oder durch unwahre Angaben (z. B. zu Alter, Gewicht oder Gesundheitszustand) entstehen.
Natürliche und technische Gefahren: Beim Kontakt mit Schraubverbindungen, Seilen, Karabinern, Rollen, Holzsplittern, Ästen, Wurzeln oder bei der Bewegung in unwegsamem Gelände haftet der Betreiber nur nach Maßgabe des ersten Punktes dieses Abschnitts.
Wertsachen und Kleidung: Der Betreiber übernimmt keine Verwahrungs- oder Aufsichtspflicht für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Kleidung, Handys, Kameras). Eine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung ist ausgeschlossen, sofern dem Betreiber nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Leihmaterial: Für vom Nutzer herbeigeführte Schäden an der Anlage oder den Verlust von Leihmaterial (Gurt, Sicherungsset, Helm) haftet der Verursacher in voller Höhe.
6. Zusatzangebote (Axtwerfen & Bogenschießen)
- Verantwortung: Werfer und Schützen sind für jede abgegebene Axt bzw. jeden Pfeil sowie daraus resultierende Schäden oder Verletzungen Dritter allein und voll verantwortlich.
- Haftungsausschluss: Für Personen- oder Sachschäden in diesen Bereichen haftet der Kletterwald Oxenkopf nur nach Maßgabe des Punktes 5 dieser AGB.
7. Stornierungsbedingungen
Für Geburtstage und Gruppenbuchungen gelten folgende Stornierungsregelungen:
- Über 21 Tage vor Termin: Eine Stornierung ist kostenlos möglich.
- 8 bis 21 Tage vor Termin: Es fällt eine Stornogebühr von 50% des Buchungspreises an. Dieser Betrag wird bei Durchführung eines Ersatztermins innerhalb von 6 Monaten angerechnet.
- 0 bis 7 Tage vor Termin: Es fällt eine Stornogebühr von 100% des Buchungspreises an. Dieser Betrag wird bei Durchführung eines Ersatztermins innerhalb von 6 Monaten angerechnet.
Absage durch den Betreiber: Muss eine gebuchte Veranstaltung seitens des Betreibers abgesagt werden (z.B. wegen sicherheitsrelevanter Witterung vor Beginn, technischer Mängel oder unvorhersehbarem Personalausfall), entfällt die Zahlungspflicht der Gruppe. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet oder auf Wunsch für einen Ersatztermin angerechnet. Ein Anspruch auf Entschädigung für entstandene Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Verpflegung) besteht nicht.
Abweichende Teilnehmerzahl am Termintag: Maßgeblich für die Abrechnung ist die verbindlich gebuchte Teilnehmerzahl. Wir gewähren eine Kulanz von bis zu 10% der angemeldeten Gruppenstärke (bei 20 Personen also 2 Personen), für die bei Nichterscheinen keine Kosten anfallen. Für alle darüber hinaus fehlenden Teilnehmer ist der volle Preis zu entrichten, wofür der Kletterwald entsprechende Wertgutscheine ausstellt.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für etwaige Lücken in diesen AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sicherheitshinweise (Stand März 2026)