Regeln für die Nutzung der Anlage (AGB)

  1. Die Regeln des Kletterwaldes sind verbindlich. Jeder Teilnehmer muss vor Betreten des Parks mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und vorbehaltlos einverstanden ist.
  1. Minderjährige müssen eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorlegen, um den Kletterwald ohne Erziehungsberechtigten betreten zu dürfen. Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat. Bei Gruppen ist die Kletterbegleitung durch eine verantwortliche Aufsichtsperson bzw. Gruppenleitung zwingend.
  1. Kinder bis 12 Jahre müssen in Kletterbegleitung eines Erwachsenen sein. In den Kinderparcours kann die Begleitung eines Erwachsenen vom Boden aus erfolgen. Die Begleitperson ist während des Begehens der Anlage allein für das Kind verantwortlich. Je Begleiter sind maximal drei zu betreuende Kinder zulässig.
  1. Das Personal des Kletterwaldes übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen diese Ordnung verstoßen, können vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird der Eintritt nicht zurückerstattet.
  1. Die Benutzung der Klettergeräte ist nur mit Klettergurt, während der Öffnungszeit und nach Einweisung gestattet.
  1. Der Kletterpark ist Besuchern zugänglich, die nicht an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellen kann. Personen mit einem Körpergewicht über 120 kg dürfen die Anlage nicht benutzen.
  1. Die Benutzung der Elemente des Kletterwaldes Oxenkopf ist unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinflussen können, nicht gestattet.
  1. Es dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer oder Besucher am Boden darstellen (Fotoapparat, Uhr, Schmuck, Rucksack, Handy, etc.). Es gibt keine Haftung bei der Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen.
  1. Im gesamten Kletterwald Oxenkopf herrscht Rauchverbot.
  1. In den Elementen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten. Die Plattformen dürfen von max. drei Personen gleichzeitig betreten werden.
  1. Die Gäste benutzen den Kletterwald Oxenkopf einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Besitzer nicht.
  1. Axtwerfen/Bogenschießen: Der Werfer/Bogenschießer ist für jede von ihm geworfene Axt/Bogen und eventuell dadurch entstandenen Schaden oder auch Verletzungen anderer Personen allein und voll verantwortlich. Kletterwald Oxenkopf übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die sich auf diesem Gelände ereignen.
  1. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nicht für entstandene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
  1. Die Besucher werden gebeten, Papier und andere Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse und Papierkörbe zu werfen.
  1. Für vom Nutzer herbeigeführte Schäden, Verunreinigungen und bei Verlust von ausgeliehenen Gegenständen haftet der Verursacher in voller Höhe.